RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0045

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Öff Verkehr - Kraftfahrlinien
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1
KflGDV 01te 1954 §4 Z1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046

Rechtssatz

Der Umstand, dass einem Bewerber um eine Konzession ein Bedienungsverbot für eine bestimmte Strecke der Linie aufzuerlegen war, steht der Verleihung der Konzession an diesen Bewerber nicht entgegen (Hinweis E 30.11.1961, 0384/61, VwSlg 5678 A/1961).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030045.X12

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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