RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0234

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Eine Straße, die nur gegen die Entrichtung einer von jedermann unter den gleichen Bedingungen verlangten Maut benützt werden darf, ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030234.X05

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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