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Öff Verkehr - KraftfahrlinienNorm
AVG §13aBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046Rechtssatz
Legt einer von zwei Bewerbern um eine Konzession einen "besseren" Fahrplanentwurf vor, besteht keine Verpflichtung der Behörde, den Mitbewerber zur Verbesserung seines Verkehrsangebotes anzuhalten (Hinweis E 29.1.1980, 1235/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030045.X11Im RIS seit
18.06.2020Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020