RS Vwgh 1987/6/17 85/01/0172

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §37;
FlKonv;
FrPolG 1954 §14 Abs1;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
VStG §24;
VStG §6;

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren nach dem FrPolG ist für die Erörterung der Fragen der exponierten politischen Stellung des Fremden in seinem Heimatland und dem Hinweis auf ein eingebrachtes Asylgesuch kein Raum. Dasselbe gilt für die Frage, ob dem Fremden die Ausreise infolge Beschlagnahme seines PKWs unzumutbar ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010172.X03

Im RIS seit

17.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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