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Öff Verkehr - KraftfahrlinienNorm
KflG 1952 §4 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0046Rechtssatz
Die Behörde hat bei der Entscheidung über ein Konzessionsansuchen von dem ihr zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachverhalt, wozu auch die dem Konzessionsansuchen angeschlossenen Fahrpläne gehören, auszugehen (Hinweis E 29.1.1980, 1235/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030045.X08Im RIS seit
18.06.2020Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020