RS Vwgh 1987/6/17 87/03/0052

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Einem zur Durchführung des Alkotests geschulten und ermächtigten Beamten ist zuzubilligen, richtig zu beurteilen, aus welchen Gründen die Durchführung eines Alkotests unterblieb.

Schlagworte

Alkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030052.X01

Im RIS seit

17.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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