RS Vwgh 1987/6/17 85/18/0140

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0472/55 B 4. Dezember 1957 VwSlg 4492 A/1957 RS 1

Stammrechtssatz

Der Tod eines Beschwerdeführers, der gegen einen in einem Verwaltungsstrafverfahren ergangenen Bescheid Beschwerde erhoben hat, hat zur Folge, daß das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof einzustellen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985180140.X01

Im RIS seit

01.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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