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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §36 Abs1;Rechtssatz
In der Verlegung des Arbeitsplatzes eines Beamten an einen anderen Dienstort ist eine Versetzung gemäß § 38 BDG 1979 zu erblicken (Hinweis E 13.9.1962, 0731/61, VwSlg 5860 A/1962); im Streitfall ist daher der neue Dienstort des Beamten nicht einfach ohne weiteres Verfahren und ohne Gewährung eines Parteiengehörs mit Feststellungsbescheid festzusetzen, sondern vielmehr ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Versetzungsverfahren durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120165.X01Im RIS seit
19.09.2006