RS Vwgh 1987/6/22 86/12/0285

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1435;
ABGB §7;
VwRallg impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0970/75 E 3. November 1978 VwSlg 9677 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Die Analogie ist auch im Bereich des Verwaltungsrechts grundsätzlich zulässig. Das Bestehen einer Rechtslücke ist hier aber im Zweifel nicht anzunehmen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120285.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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