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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1435;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0970/75 E 3. November 1978 VwSlg 9677 A/1978 RS 1Stammrechtssatz
Die Analogie ist auch im Bereich des Verwaltungsrechts grundsätzlich zulässig. Das Bestehen einer Rechtslücke ist hier aber im Zweifel nicht anzunehmen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120285.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009