RS Vwgh 1987/6/22 87/12/0033

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Anleitungspflicht der Behörde kann auch gegenüber der anwaltlich nicht vertretenen Partei nicht soweit gehen, daß sie die unvertretene Partei darüber zu belehren hätte, welches Vorbringen sie zu einen Beweismittel mit Aussicht auf Erfolg erstatten könne.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120033.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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