RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0049

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1090;
StVBG §4 Abs2 Satz1;

Rechtssatz

Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Termini "vermietet" und "Mieter" in § 4 Abs 2 StVBG so zu verstehen, wie sie sich im Rahmen des Rechtsinstitutes der Miete in der österreichischen Rechtsordnung im allgemeinen darstellen. Sedes materiae sind die §§ 1090 ff ABGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150049.X01

Im RIS seit

22.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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