RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0067

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;
VwGG §42 Abs5;

Rechtssatz

Gem § 28 Abs 1 Z 6 VwGG hat eine Beschwerde ein bestimmtes Begehren zu enthalten. Dieses hat bei Säumnisbeschwerden dahin zu lauten, über die erhobene Berufung oder den gestellten Antrag gem § 42 Abs 5 VwGG zu entscheiden (vgl. Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 38 Anm 6 zu § 28 VwGG; Oberndorfer,

Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit 112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150067.X01

Im RIS seit

03.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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