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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat die Gewährung einer "Urlaubsentschädigung" für Beamte bewußt verneint, es liegt daher diesbezüglich eine echte, im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke nicht vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120285.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2009