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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Aus der Tatsache des Vorhandenseins eines inländischen Wohnsitzes des Abnehmers ist abzuleiten, daß es sich bei diesem Abnehmer um einen ausländischen Abnehmer handelt (Hinweis E 13.5.1982, 3081/79, VwSlg 5688 F/1982). Abgesehen davon ist der VwGH der Ansicht, daß schon die Wahl der Worte "SEINEN Wohnsitz" in § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 darauf hindeutet, daß der Gesetzgeber nur den Abnehmer als ausländischen Abnehmer ansehen wollte, der nur über einen Wohnsitz im Ausland und nicht auch über einen Wohnsitz im Inland verfügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150078.X02Im RIS seit
22.06.1987