RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0022

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §6;
UStG 1972 §10 Abs2 Z19;

Rechtssatz

Aus der eigentümlichen Bedeutung der vom Gesetzgeber im BeförderungssteuerG und § 10 Abs 2 Z 19 UStG 1972 gebrauchten Worte ist bei deren zusammenhängender Betrachtung erkennbar, daß der Gesetzgeber die Z 19 des § 10 Abs 2 UStG 1972 nicht nur auf jene Verkehrsmittel, die seinerzeit die Abgabepflicht nach dem BeförderungssteuerG ausgelöst hatten beschränken wollte, daß er aber dennoch Aufzüge, die in Gebäuden fest eingebaut sind, wie bereits seinerzeit im BeförderungssteuerG auch nicht als Verkehrsmittel iSd § 10 Abs 2 Z 19 UStG 1972 angesehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150022.X04

Im RIS seit

22.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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