Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §6;Rechtssatz
Aus der eigentümlichen Bedeutung der vom Gesetzgeber im BeförderungssteuerG und § 10 Abs 2 Z 19 UStG 1972 gebrauchten Worte ist bei deren zusammenhängender Betrachtung erkennbar, daß der Gesetzgeber die Z 19 des § 10 Abs 2 UStG 1972 nicht nur auf jene Verkehrsmittel, die seinerzeit die Abgabepflicht nach dem BeförderungssteuerG ausgelöst hatten beschränken wollte, daß er aber dennoch Aufzüge, die in Gebäuden fest eingebaut sind, wie bereits seinerzeit im BeförderungssteuerG auch nicht als Verkehrsmittel iSd § 10 Abs 2 Z 19 UStG 1972 angesehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987150022.X04Im RIS seit
22.06.1987