RS Vwgh 1987/6/23 87/07/0060

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Veröffentlicht am 23.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z4;
VwGG §63 Abs1;

Beachte

Siehe:86/07/0109 B 15. Juli 1986 RS 1 Fortgesetztes Verfahren:88/07/0017 E 13. Juni 1989;

Rechtssatz

Ein (Zurückweisungs-)Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, mit welchem die Erhebung einer Berufung an den obersten Agrarsenat gem § 7 Abs 2 Z 4 AgrBehG in dieser Sache ausdrücklich für zulässig erkannt wird, entfaltet keine Bindungswirkung iSd § 63 Abs 1 VwGG, weil mit ihm einer Beschwerde nicht "stattgegeben" wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070060.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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