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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Siehe:81/05/0106 E 24. November 1981Rechtssatz
Ein Sachverständiger kann sein Gutachten immer nur nach dem letzten Stand der Wissenschaft abgeben, fehlen noch wissenschaftliche Erkenntnisse (hier: über die Kombinationswirkung verschiedener Schadstoffe) ist das Gutachten (aus diesem Grund) nicht mangelhaft.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverständiger GutachtenBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverständiger HaftungAnforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983050146.X01Im RIS seit
31.05.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2017