RS Vwgh 1987/6/25 87/06/0017

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Veröffentlicht am 25.06.1987
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Index

Baurecht - Slbg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3

Rechtssatz

Es bedeutet keine Verletzung des Parteiengehörs, wenn einem Antrag auf Einholung eines zusätzlichen Gutachtens nicht stattgegeben wird.

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060017.X03

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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