RS Vwgh 1987/6/25 85/06/0184

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Veröffentlicht am 25.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat die bel Beh über die Berufung des Rechtsmittelwerbers zwar mit einheitlichem Spruch, in der diesen tragenden Begründung aber durchaus differenziert entschieden, so kommt bei der Beurteilung, ob der angefochtene Bescheid Rechte des Bf verletzt hat, im VwGH-Verfahren dieser Begründung gegenüber dem irreführenden Wortlaut des Spruches ausschlaggebende Bedeutung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060184.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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