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Baurecht - SlbgNorm
BauPolG Slbg 1973 §9Rechtssatz
Ob ein Verstoß gegen das Wasserrechtsgesetz vorliegt, kann im Baubewilligungsverfahren dahingestellt bleiben, da diese Frage in einem Wasserrechtsverfahren, nicht jedoch im Baubewilligungsverfahren zu klären ist.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987060017.X04Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021