RS Vwgh 1987/6/25 87/06/0017

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Veröffentlicht am 25.06.1987
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Index

Baurecht - Slbg
L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BauPolG Slbg 1973 §9
BauRallg
B-VG Art10 Abs1 Z10
B-VG Art15 Abs1

Rechtssatz

Ob ein Verstoß gegen das Wasserrechtsgesetz vorliegt, kann im Baubewilligungsverfahren dahingestellt bleiben, da diese Frage in einem Wasserrechtsverfahren, nicht jedoch im Baubewilligungsverfahren zu klären ist.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060017.X04

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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