RS Vwgh 1987/6/25 85/06/0184

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Veröffentlicht am 25.06.1987
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §20;

Rechtssatz

Auch die Entwertung der nach der Enteignung verbleibenden Restliegenschaft bildet Teil der einheitlichen Enteignungsentschädigung, deren Höhe im Verwaltungsweg nicht bekämpft werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060184.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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