Index
L37167 Kanalabgabe TirolNorm
B-VG Art118 Abs2;Rechtssatz
Die Aufsichtsbehörde ist nicht ermächtigt bei der Prüfung eines Bescheides im Vorstellungsverfahren, einer selbständigen Verordnung, wenn diese gehörig kundgemacht wurde, die Anerkennung als gültige Norm zu versagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1982170138.X02Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2017