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L37167 Kanalabgabe TirolNorm
KanalgebührenO Kramsach 1981;Rechtssatz
Bei Vorliegen des erforderlichen Zusammenhanges mit der späteren Ausführung des Umsatzes (etwa bei Vorhandensein eines Anschlußzwanges und eines konkreten Bauprojektes) unterliegen auch Vorauszahlungen (vor Fertigstellung der Kanalanlage zu entrichtende Kanalisationsbeiträge) der Umsatzsteuer nach dem Ist-System und sind überwälzbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1982170138.X08Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2017