RS Vwgh 1987/6/26 82/17/0138

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Veröffentlicht am 26.06.1987
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L37167 Kanalabgabe Tirol
L82307 Abwasser Kanalisation Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KanalgebührenO Kramsach 1981;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §17 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei Vorliegen des erforderlichen Zusammenhanges mit der späteren Ausführung des Umsatzes (etwa bei Vorhandensein eines Anschlußzwanges und eines konkreten Bauprojektes) unterliegen auch Vorauszahlungen (vor Fertigstellung der Kanalanlage zu entrichtende Kanalisationsbeiträge) der Umsatzsteuer nach dem Ist-System und sind überwälzbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1982170138.X08

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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