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L37167 Kanalabgabe TirolNorm
KanalgebührenO Kramsach 1981 §3 Z3;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Überwälzung der einer Gemeinde aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der Abwasserbeseitigung erwachsenen Umsatzsteuerbelastung ist, daß die Kanalgebührenordnung der Gemeinde die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß sich die festgesetzte Gebühr um die Umsatzsteuer erhöht (Hinweis E 10.6.1983, 82/17/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1982170138.X07Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2017