RS Vwgh 1987/6/26 82/17/0138

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Veröffentlicht am 26.06.1987
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L37167 Kanalabgabe Tirol
L82307 Abwasser Kanalisation Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KanalgebührenO Kramsach 1981 §3 Z3;
UStG 1972 §11 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine Überwälzung der einer Gemeinde aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der Abwasserbeseitigung erwachsenen Umsatzsteuerbelastung ist, daß die Kanalgebührenordnung der Gemeinde die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß sich die festgesetzte Gebühr um die Umsatzsteuer erhöht (Hinweis E 10.6.1983, 82/17/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1982170138.X07

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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