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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §22 Abs3;Rechtssatz
Träger der aus dem ApG erfließenden Berechtigungen zum Betrieb einer Realapotheke ist ausschließlich ihr Eigentümer. Dem von ihm verschiedenen Leiter der Apotheke, dessen sich der nicht leistungsberechtigte Eigentümer bedient, kommt diese Rechtsstellung nicht zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080048.X02Im RIS seit
11.07.2001