RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0048

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §22 Abs3;
ApG 1907 §48 Abs2;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Träger der aus dem ApG erfließenden Berechtigungen zum Betrieb einer Realapotheke ist ausschließlich ihr Eigentümer. Dem von ihm verschiedenen Leiter der Apotheke, dessen sich der nicht leistungsberechtigte Eigentümer bedient, kommt diese Rechtsstellung nicht zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080048.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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