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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §22 Abs3;Rechtssatz
Wo die gesetzlichen Bestimmungen eine eindeutige Regelung treffen, ist für eine Gesetzesanalogie jedenfalls kein Raum (Hinweis E 17.2.1966, 615/64, VfSlg 6874 A/1972). Aus der Verweisung auf § 9 Abs 2 erster Satz ApG läßt sich eine - implizit - angenommene Zuständigkeit des Landeshauptmannes nicht herleiten.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080048.X03Im RIS seit
11.07.2001