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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1 Satz2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1244/80 E 27. Juni 1980 VwSlg 10187 A/1980 RS 3Stammrechtssatz
Eine bloße "Berufungsanmeldung", also die völlig unverbindliche Absichtserklärung über einen späteren Begründungsnachtrag zu einer als Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers zu deutenden "Anfechtung", genügt dem Mindesterfordernis eines begründeten Entscheidungsantrages nicht (zahlreiche Hinweise auf Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987080064.X01Im RIS seit
30.03.2006