RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0064

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs1 Satz2;
AVG §63 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1244/80 E 27. Juni 1980 VwSlg 10187 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Eine bloße "Berufungsanmeldung", also die völlig unverbindliche Absichtserklärung über einen späteren Begründungsnachtrag zu einer als Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers zu deutenden "Anfechtung", genügt dem Mindesterfordernis eines begründeten Entscheidungsantrages nicht (zahlreiche Hinweise auf Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080064.X01

Im RIS seit

30.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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