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L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
LPolG Tir 1976 §14 litc;Rechtssatz
Bei einer Übertretung nach § 14 lit c Tir LandesPolG, begangen durch Gewährung der Gelegenheit zur Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution durch Erscheinenlassen einschlägiger Annoncen, ist als Tatzeit der Beginn der Verbreitung des betreffenden periodischen Druckwerkes (§ 1 Z 5 MedienG) in Tirol und als Tatort jener Ort anzusehen, von dem aus die Verbreitung in Tirol ihren Ausgang nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100064.X04Im RIS seit
29.06.1987