RS Vwgh 1987/6/29 86/08/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0770/65 E 10. September 1965 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht auf die äußere Bezeichnung, sondern auf den inneren Gehalt kommt es an, ob von einem "Gutachten" gesprochen werden kann.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerVorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080081.X04

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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