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L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
LPolG Tir 1976 §14 litc;Rechtssatz
Auch bei einer Übertretung nach § 14 lit c LPolG durch Erscheinenlassen einschlägiger Annoncen bedarf es zur gehörigen Bezeichnung der Tat der Angabe des Tatortes und der Tatzeit.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100064.X05Im RIS seit
29.06.1987