RS Vwgh 1987/6/29 87/08/0053

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

Gesundheitswesen - ApG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3
VwGG §42 Abs2 Z3 litc

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0006 E 3. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Beschränkt sich der Beschwerdeführer darauf, die angeblichen Mängel aufzuzeigen, ohne jedoch die dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen zu bekämpfen und ohne darzulegen, was er vorgebracht hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden wäre, so kann dieses Vorbringen nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensmängel führen (Hinweis E 27.4.1966, 15/66).

Schlagworte

Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987080053.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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