RS Vwgh 1987/6/29 86/10/0049

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §24;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Zeugenaussage des alleinigen Zeugen im Gegensatz zur Verantwortung des Beschuldigten steht, ist noch kein hinreichender Grund für seine neuerliche Vernehmung als Zeuge.

Schlagworte

Ermittlungsverfahren Allgemein freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100049.X01

Im RIS seit

04.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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