RS Vwgh 1987/6/29 86/08/0250

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984;
VStG §22 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0091 E 21. November 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080250.X03

Im RIS seit

17.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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