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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073Rechtssatz
Wenn auch ein zivilgerichtliches Urteil für die Abgabenverfahren keine Bindungswirkung hat, darf doch die Abgabenbehörde die Ergebnisse des Verfahrens in freier Beweiswürdigung ihrer Entscheidung zugrundelegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X01Im RIS seit
03.04.2001