RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0195

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073

Rechtssatz

Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit seinem "Verkehrswert", dh mit dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Betrag, eingesetzt werden. Die gute Lage des Betriebes rechtfertigt jedenfalls noch nicht den Ansatz eines Firmenwertes. Denn mit der guten Lage allein tritt noch kein Wirtschaftsgut selbständig in Erscheinung. Es handelt sich vielmehr um die besondere Qualität eines anderen Wirtschaftsgutes, nämlich des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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