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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0073Rechtssatz
Die Abgabenbehörden sind aus eigenem - vor allem mit Hilfe ihrer Bewertungsstellen - durchaus in der Lage, objektive Grundwerte (Quadratmeterpreise) zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140195.X05Im RIS seit
03.04.2001