RS Vwgh 1987/6/30 87/04/0024

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;
GewO 1973 §74 Abs2 Z3;
GewO 1973 §74 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Die Erklärung, "weiters verweise ich darauf, dass durch den beabsichtigten Betrieb iSd § 74 Abs 2 Z 4 GewO 1953 die Sicherheit, Leichtigkeit und Schlüssigkeit des Verkehrs auf der X-Straße nicht mehr gewährleistet erscheint. Von seiten der Gemeinde wird befürchtet, dass durch den zukünftig erhöhten Lkw-Verkehr eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dieser Straße gröbsten Ausmaßes eintritt sowie, dass Schulkinder gefährdet würden", kann nicht als Einwendung iSd § 74 Abs 2 Z 3 GewO 1973, sondern lediglich als solche des § 74 Abs 2 Z 4 gewO 1973 beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040024.X03

Im RIS seit

26.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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