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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §17;Rechtssatz
Dem Nachbarn steht weder nach den Bestimmungen der NÖ BauO noch nach den Bestimmungen des AVG ein Recht auf Aushändigung eines Gebäudeplanes über das zu errichtende Gebäude zu.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050154.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009