RS Vwgh 1987/6/30 86/05/0154

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §43 Abs2;
AVG §43 Abs3;
AVG §45 Abs3;
BauO NÖ 1976 §97;
BauRallg impl;

Rechtssatz

Dem Nachbarn steht weder nach den Bestimmungen der NÖ BauO noch nach den Bestimmungen des AVG ein Recht auf Aushändigung eines Gebäudeplanes über das zu errichtende Gebäude zu.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050154.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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