RS Vwgh 1987/7/1 86/03/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3081/80 E 29. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem auf Grund seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzutrauen, daß er auf grund von Symptomen zu beurteilen vermag, ob der Untersuchte sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet und ob er infolge Alkoholbeeinträchtigung fahruntüchtig ist (Hinweis auf E vom 16.9.1968, 0942/68)

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030010.X06

Im RIS seit

01.07.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten