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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Behauptet der Beschuldigte nicht, die Durchführung der Irrgartenzeichnung sei für ihn ohne Brille unmöglich gewesen, so liegt in der unterbliebenen Beiziehung eines Facharztes zur Frage der Auswirkungen der Nichtverwendung einer Lesebrille bei Ausfüllung des Irrgartenschemas kein wesentlicher Mangel, da es sich hiebei um nur ein Symptom von mehreren handelt.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030010.X05Im RIS seit
01.07.1987