RS Vwgh 1987/7/1 87/03/0059

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Veröffentlicht am 01.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §15 Abs4;

Rechtssatz

Da es am Maßstab des § 15 Abs 4 StVO gemessen jedenfalls unzulässig ist, dem überholten Fahrzeug bis zur Streifung nahe zu kommen, bedarf es im Falle des Streifens des überholten Fahrzeuges auch keiner weiteren Feststellungen etwa hinsichtlich der Geschwindigkeiten der beiden beteiligten Fahrzeuge und der Breite der Straße.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030059.X04

Im RIS seit

13.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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