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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §120 Abs1;Rechtssatz
Wenn auch die wegen Übertretung des § 74 Abs 2 Z 1 LMG verhängte Geldstrafe von dritter Stelle bezahlt worden ist, so ändert dies nichts an der Richtigkeit des Vorwurfes der rechtswidrigen und schuldhaften Inverkehrbringung wertgeminderter Lebensmittel. Wurde diese Verfehlung in einem Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung in der Gesamtbeurteilung des Verhaltens des Dienstnehmers - wenn auch nur implizit - mit berücksichtigt, so liegt darin keine Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010061.X01Im RIS seit
01.07.1987