RS Vwgh 1987/7/2 86/09/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0154 E 25. Februar 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die Begründung eines Bescheides hat die Erwägungen darzulegen, aus denen die Behörde zur Überzeugung gelangt ist, dass ein bestimmter Sachverhalt vorliegt und dass damit der Tatbestand einer bestimmten Rechtsnorm verwirklicht ist (Hinweis E 24.9.1954, 1254/52, VwSlg 1004 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090162.X01

Im RIS seit

21.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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