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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §124 Abs3;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen, zu keinem Zweifel Anlass gebenden Wortlaut der Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979, setzt das darauf gestützte Ablehnungsrecht des Beschuldigten die Zustellung des Verhandlungsbeschlusses unter gleichzeitig erfolgter Bekanntgabe der Zusammensetzung des Senates und somit die Kenntnis der Zusammensetzung des konkreten Senates, vor dem die mündliche Verhandlung stattfinden soll, voraus. (Hinweis auf E 26.3.1980, 1956/77)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090036.X03Im RIS seit
10.04.2006