RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0013

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1;
VwGG §49 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0361/65 E 17. Mai 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Der obsiegenden Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer nicht zuerkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090013.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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