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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1 impl;Rechtssatz
Jeder Erzieher muss sein Verhalten entsprechend seiner - den Zöglingen gegenüber gebotenen - Stellung so einrichten, dass er kein schlechtes Beispiel gibt, sondern ihnen gegenüber stets ein Vorbild ist. Ebenso wie ein Erzieher seinen Vorgesetzten mit Achtung zu begegnen hat und nicht beleidigen darf, verstößt er gegen seine Dienstpflichten, wenn er es an der erforderlichen Achtung gegenüber den ihm zur Erziehung anvertrauten Zöglingen fehlen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090064.X03Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
20.11.2009