RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0064

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §43 Abs1 impl;
DP §21 idF Stmk 1984/033;
DP §24 Abs1 idF Stmk 1984/033;
DP §26 Abs1 idF Stmk 1984/033;

Rechtssatz

Jeder Erzieher muss sein Verhalten entsprechend seiner - den Zöglingen gegenüber gebotenen - Stellung so einrichten, dass er kein schlechtes Beispiel gibt, sondern ihnen gegenüber stets ein Vorbild ist. Ebenso wie ein Erzieher seinen Vorgesetzten mit Achtung zu begegnen hat und nicht beleidigen darf, verstößt er gegen seine Dienstpflichten, wenn er es an der erforderlichen Achtung gegenüber den ihm zur Erziehung anvertrauten Zöglingen fehlen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090064.X03

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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