RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0056

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §79 Abs1;
AVG §52;
LMG 1975 §45 impl;

Rechtssatz

Unter Begutachtung iS des § 79 Abs 1 AMG ist die Tätigkeit eines Sachverständigen zu verstehen, der aus erhobenen Tatsachen (Befund) auf Grund seiner besonderen Fachkundigkeit tatsächliche Schlussfolgerungen zieht (Gutachten im engeren Sinn).

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090056.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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