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10/10 GrundrechteNorm
HDG 1956 §2 Abs1;Rechtssatz
Eine auf Grund der Glaubensüberzeugung und Gewissensüberzeugung des Soldaten gegebene seelische Zwangslage (hier: Bf behauptet, der Samstag sei ein biblischer Ruhetag, er könne es nicht mit seinem Glauben vereinbaren an diesem Tag zu arbeiten) stellt keinen auf dem Gesetz beruhende Rechtfertigung einer Dienstpflichtverletzung des Soldaten (hier: Offizier) dar (Hinweis E 7.5.1986, 86/09/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090148.X01Im RIS seit
02.07.1987