RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0036

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §7 Abs1;
BDG 1979 §124 Abs3;

Rechtssatz

Den Parteien eines Verwaltungsverfahrens ist zwar ein Recht auf Ablehnung von Amtspersonen gem § 7 AVG 1950 nicht eingeräumt, jedoch bleibt ihnen unbenommen, die unzulässige Betätigung des ihrer Meinung nach befangenen Organes mit dem gegen die unter dessen Mitwirkung geschöpften Entscheidung zugelassenen Rechtsmittel als Mangelhaftigkeit des Verwaltungsverfahrens geltend zu machen (Hinweis auf E 29.9.1965, 0816/65).

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090036.X06

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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