RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0046

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Arbeitsbedingungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090046.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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