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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z4;Rechtssatz
Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 ArbeitsbedingungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090046.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012